Fragen und Antworten
Das Wichtigste auf einen Blick. Häufige Streitmissverständnisse KOZ Gutachter KFZ Sachverständigenbüro - Tipps
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Ja, Sie haben die Wahl zwischen einem selbst beauftragten, unabhängigen Sachverständigen (die Kosten trägt laut Gesetz die gegnerische Versicherung) und einem vom Versicherer regelmäßig beauftragten Gutachter.
Tipp:
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter wie www.KOZ-GUTACHTER.de.
Machen Sie Gebrauch davon!
Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Der Schadensersatzprozess nach einem Autounfall ist nicht nur ein Rechtsstreit zwischen den Beteiligten des Unfalls selber, sondern vor allem auch zwischen deren Haftpflichtversicherungen. Da eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss den Ihr Versicherungsnehmer verursacht hat ist sie besonders daran interessiert das so wenig Kosten wie möglich übernommen werden müssen.
Deshalb schicken die Versicherungen bei der Schadensregulierung nach einem Unfall eigene Sachverständige vor, welche naturgemäß versuchen, die Gutachten im Sinne ihrer Versicherung zu verfassen.
KOZ-GUTACHTER.de Tipp: Bitte trauen Sie nicht der Gegnerischen Versicherung, egal wie vertraulich oder seriös Sie auftreten!
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bietet Ihnen an, in kurzer Zeit ein professionelles Gutachten erstellen zu lassen. Allerdings ist ein Kfz-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung meist durch einen Kooperationsvertrag an diese gebunden und versucht, die Schäden an Ihrem Auto möglichst niedrig zu beziffern. Auf Grundlage dieses Gutachtens würden Sie einen geringeren Schadensersatz erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.
Es kann auch sein, dass die gegnerische Versicherung einen scheinbar unabhängigen Gutachter vorschlägt. Doch aufgepasst! Manche Gutachterfirmen, die auf den ersten Blick unabhängig sind, stellen sich bei genauerer Betrachtung als Tochterfirmen der Versicherung heraus. Auch Institutionen wie der Dekra wird öfter eine zu große Nähe zur Versicherungswirtschaft vorgeworfen.
Ein Kfz-Gutachter der Versicherung Ihres Unfallpartners kann versuchen, bei einem Totalschaden den Restwert zu hoch zu berechnen, weil sie die Kosten eines gleichwertigen Fahrzeuges minus des Restwertes tragen muss.
Dann attestieren Gutachter für ihre Versicherungen häufig Totalschäden, die in Wirklichkeit nicht vorliegen. In manchen Fällen wären nämlich die Wiederbeschaffungskosten abzüglich eines übersteigerten Restwertes niedriger als die anfallenden Reparaturkosten.
Wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Ihnen anbietet, einen Versicherungsgutachter zu stellen, so dürfen Sie dieses Angebot ablehnen und stattdessen einen Unfallgutachter wählen der ein neutrales Gutachten erstellt. Ein sogenannter freier unabhängiger Gutachter KOZ-GUTACHTER.de. Machen Sie Gebrauch davon!
Haben Sie an dem Unfall keine Schuld, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Das bedeutet, dass ihr Unfallgegner bzw. dessen KfZ-Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet ist, Ihnen sämtliche unfallbedingt entstandenen Schäden zu ersetzen.
Hierzu gehören u.a. die:
• Reparaturkosten ihres Fahrzeuges,
• KOZ-Gutachter.de kosten zur Schadensfeststellung,
• Kosten für einen Mietwagen über den Zeitraum des schadenbedingten Ausfalles ihres Fahrzeuges bzw. der Nutzungsausfall,
• Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes,
• Wertminderung als Schadensersatzzahlung für den durch den Unfall verminderten (merkantilen) Marktwert des Fahrzeuges,
• Auslagenpauschale
Je nach Schwere des Unfalls und evtl. entstandenen Personenschäden, muss die Versicherung bspw. auch folgende Zahlungen leisten:
• Schmerzensgeld,
• Haushaltsführungsschaden und
• Verdienstausfall
Sollte an Ihrem Fahrzeug lediglich ein Bagatellschaden entstanden sein, können die Schadenpositionen natürlich abweichen. Fragen Sie uns.
Aufgrund der Komplexität dieser Thematik ist es ratsam sich von einem Spezialisten beraten zu lassen und ggfs. einen Verkehrsrechtsexperten einzuschalten.
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr verkehrssicher sein, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (z.B. bei Totalschaden) das Recht auf einen Mietwagen.
Alternativ können Sie sich aber auch den Nutzungsausfall auszahlen lassen. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach Ausstattung und Alter Ihres Fahrzeuges. Für einen BMW 320 erhält man bspw. 50-70 Euro Nutzungsausfall pro Tag.
Wird Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (z.B. im Falle eines Totalschadens) ein Mietwagen zu.
Alternativ können Sie sich aber auch den Nutzungsausfall auszahlen lassen.
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach Ausstattung und Alter Ihres Fahrzeuges, sowie dessen Einstufung in sogenannte Nutzungsausfallgruppen.
Für einen BMW 320 erhält man bspw. 50-70 Euro Nutzungsausfall pro Tag.
Die Höhe der Wertminderung wird im Gutachten festgestellt.
Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst einen unabhängigen Gutachter www.KOZ-GUTACHTER.de beauftragen und keinen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren!
Nach einem Unfall gilt das beschädigte Fahrzeug trotz sach- und fachgerechter Reparatur auf dem Markt als Unfallauto.
Entsprechend ist das Auto bei einem Verkauf weniger Wert und man bekommt weniger Geld.
Das Auto hat also durch den Unfall eine Wertminderung davongetragen. Um diesen Wertverlust auszugleichen, zahlt die Versicherung eine Entschädigung an den Fahrzeugeigentümer.
Die Höhe der Wertminderung wird im Gutachten festgestellt.
Umso wichtiger ist es, dass Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen www.KOZ-GUTACHTER.de und keinen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren!!
Wenn Sie sich dazu entschließen Ihr Auto reparieren zu lassen, zahlt Ihnen die Versicherung die im Gutachten festgestellte Wertminderung aus.
Prinzipiell besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld sobald Ihnen durch den Unfall körperlicher oder psychischer Schaden entstanden ist.
Bei Schmerzensgeld handelt es sich um eine meist einmalige Geldleistung, die als Ausgleich für die entstandenen körperlichen und seelischen Verletzungen, sowie sämtliche damit einhergehende Unannehmlichkeiten dient.
Für jeden konkreten Fall müssen Anspruch und Höhe des Schmerzensgeldes einzeln durch einen Experten bewertet werden.
Schmerzensgeldansprüche zu prüfen und geltend zu machen gehört zu den kompliziertesten Unterfangen in der Schadensabwicklung.
Natürlich können Sie Ihren Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung melden, allerdings spielen Sie der Versicherung damit in die Karten, bei der Regulierung Ihres Schadens nicht alle Ihnen eigentlich zustehenden Ansprüche auszugleichen und damit bares Geld zu sparen.
KOZ-GUTACHTER.de übernimmt die Schadensmeldung und Regulierung für Sie kostenlos.
Die durch unsere Beauftragung von unserem persönlichem Rechtsanwalt entstehenden Kosten trägt, soweit Sie für den Unfall nicht haften, die gegnerische Haftpflichtversicherung! Das bedeutet, es ist komplett kostenlos für Sie! Treten Sie der gegnerischen Versicherung, mit unserer Hilfe, auf gleicher Augenhöhe entgegen und lassen Sie sich nicht mehr über den Tisch ziehen.
Die Erfahrung zeigt, dass Geschädigte mit unserer Hilfe deutlich mehr Schadensersatz erhalten, als wenn Sie die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Wird Ihr Auto ohne Ihr Verschulden durch ein anderes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, so ist die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet Ihnen sämtliche entstandene Schäden zu ersetzen.
In diesem Fall spricht man bei Ihnen von einem Haftpflichtschaden.
Verschulden Sie selbst einen Unfall, so entsteht ein Haftpflichtschaden beim Unfallgegner, für den Ihre eigene KfZ-Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Geschädigten eines Autounfalls steht eine Entschädigung (i.d.R. 26 EUR) für den mit der Abwicklung verbundenen Aufwand (z.B. für Telefonate mit der Versicherung, für die Übersendung der Schadensmeldungen, etc.) zu.
Wer die Regulierung eines unverschuldeten Unfalles selbst in die Hand nimmt, wird jedoch häufig feststellen, das dieser Betrag von den Versicherern nicht freiwillig gezahlt wird. Diese Pauschale steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie uns KOZ-GUTACHTER.de die Abwicklung Ihres Schadens überlassen.
Sollten Sie mit einem kürzlich gekauften Neuwagen in einen Unfall verwickelt sein, so gibt es die Möglichkeit der sog. Neuwagenabrechnung. Dazu sollte das Auto jedoch zum Zeitpunkt des Unfalles jünger sein als 4 Wochen und weniger als 1.000km gefahren sein. Trifft dies zu, dann können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein komplett neues Fahrzeug verlangen. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, haben Sie bis zur Lieferung des neuen Autos auch Anspruch auf einen von der Versicherung bezahlten Mietwagen!
Im Haftpflichtschadensfall besteht Ihr finanzielles Risiko im Wesentlichen darin, nicht sämtliche Ihnen rechtlich zustehenden Schadenspositionen von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen.
Um Ihre Ansprüche herauszuarbeiten und eine vollständige Zahlung darauf zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, KOZ-GUTACHTER.de zu rate zu ziehen, um die entsprechenden Schadensersatzforderungen fristgerecht beim gegnerischen Versicherer geltend zu machen.
Achtung, bei Fristablauf wird der Versicherer leistungsfrei.
Unser Service kann Sie zudem davor bewahren, nicht erstattungsfähige Forderungen beim Versicherer geltend zu machen (z.B. überteuerte Mietwagen).
Versicherungen erstatten Mietwagenkosten nur bis zu einem nach örtlicher Rechtsprechung angemessenen Höchstsatz.
Daher können zu hohe Mietwagenkosten vom Versicherer nachträglich abgelehnt werden und Sie bleiben selbst auf den Zusatzkosten sitzen.
Sollten Sie den Unfall selbst verursacht haben, beraten wir Sie gerne dabei, wie Sie den Schaden möglichst einfach und kostengünstig melden und über unsere Partnerfirma www.KOZ-AUTOZENTRUM.de schnell, kompetent und unkompliziert abwickeln können.
Seien Sie sich darüber bewusst, dass die Versicherer täglich bares Geld sparen, indem sie Abzüge an ihren Schadenspositionen vornehmen, diese nicht regulieren bzw. die Regulierung hinauszögern. Häufig spekulieren die Versicherungen auf die Unwissenheit und die Verunsicherung der Geschädigten und darauf, dass Geschädigte nicht auf der vollständigen Regulierung der Schadenspositionen bestehen.
Teilweise weiß der Geschädigte nicht, welche Ansprüche ihm rechtlich zu stehen. Beispielsweise spricht das Sachverständigengutachten ihnen einen Betrag von 2.000 EUR für die entstandene Wertminderung am Fahrzeug zu, die Versicherung überweist zunächst allerdings nur 1.000 EUR für diese Schadensposition.
Häufig wird die Versicherung den Geschädigten telefonisch kontaktieren und mitteilen, man werde den Schaden schnell regulieren, ein Sachverständigengutachten brauche es nicht.
In einer solchen Konstellation wird Sie niemand über eine evtl. entstandene (merkantile) Wertminderung an Ihrem Fahrzeug aufklären, noch wird die Versicherung diese im Rahmen der zweischneidigen „schnellen“ Regulierung erstatten.
Die Beurteilung, ob vorgenommene Abzüge rechtmäßig sind oder lediglich Kalkül der Versicherer, überlassen Sie am besten einem Rechtsexperten.
Gemeinsam mit unseren auf Verkehrsrecht spezialisierten Partneranwälten stehen wir Ihnen hierbei kostenlos zur Seite und kümmern uns für Sie darum ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und für Sie durchsetzen.
War der Unfall fremdverschuldet, ist die gegnerische Versicherung sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten Ihres Rechtsanwaltes und das Gutachten zu übernehmen.
Es verbergen sich also keine versteckten Kosten hinter unserer Dienstleistung.
Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, so können Sie sich gerne kostenlos über das weitere Vorgehen in Ihrem konkreten Fall beraten lassen.
Bei Bagatellschäden (unter 700 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag / Schnellgutachten eines eingetragenen KfZ-Betriebes, bzw. über unsere Plattform KOZ-GUTACHTER.de .
Überschreitet der Schaden die 700 Euro Grenze ist es dringend zu empfehlen, KOZ-GUTACHTER.de zur Bezifferung des Schadens zu beauftragen.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden oberhalb dieser Schadensgrenze von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie ein Gutachten benötigen, so wenden Sie sich an uns.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wurde der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, so sind Sie Geschädigter und haben das Recht einen Anwalt zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung des Unfallgegners einzuschalten.
Ihnen entstehen dadurch keine Kosten, da die gegnerische Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist, für Sie die entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
So entscheidet der Bundesgerichtshof beispielsweise seit Jahrzehnten in ständiger Rechtsprechung, dass der ersatzpflichtige Unfallschädiger auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten bezahlen muss.
Sie benötigen als Geschädigter also keine Rechtsschutzversicherung, um den Service kostenlos in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn Ihnen im Laufe der Schadenabwicklung eine Teilschuld an dem Unfall zugewiesen werden sollte, bleibt der Schadenservice für Sie kostenlos!
Sollten Sie selbst einen Unfall verursacht haben, spricht man aus Ihrer Sicht von einem Kaskoschaden.
Unsere Partnerrechtsanwälte benötigen Ihre Vollmacht, um Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten zu können und für Sie die notwendigen nächsten Schritte einzuleiten.
Sie ermöglicht es, das Unfallprotokoll bei der Polizei anzufordern und Ihre Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen.
Falls die Versicherung Kürzungen an den Ihnen zustehenden Schadenspositionen wie z.B. der Wertminderung oder Ihrem Schmerzensgeld vornimmt, sind unsere Partneranwälte bevollmächtigt für Sie Widerspruch einzulegen und die Ihnen zustehenden Beträge einzufordern und durchzusetzen.
Durch das Unterzeichnen der Vollmacht entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In der Regel sollten Unfallschäden jedoch innerhalb von 3-4 Wochen reguliert werden.
Es zeigt sich jedoch, dass die Bearbeitungszeit bspw. durch die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwaltes beschleunigt werden kann, da die geltend gemachten Schadensersatzforderungen rechtssicher sind.
Ihren Forderungen wird dadurch mehr Nachdruck verliehen und die Versicherer neigen im eigenen Interesse dazu, in diesen Fällen auf unrechtmäßige Kürzungen der Schadenspositionen, sowie Auszahlungsverzögerungen zu verzichten.
Daher empfehlen wir Ihnen im Schadenfall KOZ-GUTACHTER.de - für Sie kostenlos - in Anspruch zu nehmen.
Nein, sollten Sie Ihren Schaden nicht repariert haben wollen (bspw. wenn Sie eine Delle in der Tür nicht weiter stört), dann muss die Versicherung auf Basis der sogenannten fiktiven Abrechnung dennoch Schadensersatz leisten.
Um fiktiv abrechnen zu können, ist ein durch uns KOZ-GUTACHTER.de erstelltes Gutachten notwendig, welches die Höhe der entstandenen Schäden beziffert.
Da bei der fiktiven Abrechnung keine Reparaturleistung erbracht wird, zahlt die Versicherung nur den Nettobetrag (ohne MwSt.) an Sie aus.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall, ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden.
Dennoch müssen Sie Ihre eigenen Schadensersatzansprüche (z.B. Schäden an Ihrem Fahrzeug, sowie sonstige Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, etc.) selbst bei der KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers melden.
Melden Sie Ihren Schaden selbst, müssen Sie sich natürlich auch mit dem ganzen Papierkram beschäftigen und sich mit den Schadenspezialisten der Versicherung auseinandersetzen.
Gerne nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab und empfehlen unseren kostenlosen Unfallkomplettabwicklung Schadensservice.
Unsere Experten können beurteilen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und diese entsprechend für Sie bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen.
Sie haben deutlich weniger Papierkram und werden über Anwälte ständig über den Fortschritt informiert.
Haben Sie selbst einen Unfall verursacht, so melden Sie den Unfall bei Ihrer Kaskoversicherung. Auch hierbei können wir Ihnen helfen.
Für die Unfallregulierung sind wir täglich für Sie zur Ermittlung des gegnerischen Versicherers und zur Aufnahme Ihres Schadens zu erreichen. Selbstverständlich können Sie Ihren Schaden auch bequem über unser Online-Schadenformular melden oder uns einfach eine Rückrufnotiz hinterlassen. Wir melden uns innerhalb von 24h bei Ihnen!
Sollten Personen zu Schaden gekommen sein, müssen Sie unbedingt die Polizei verständigen.
Ansonsten ist es grundsätzlich empfehlenswert einen Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
Bei eventuellen Streitigkeiten um die Schuldfrage kann ein polizeiliches Unfallprotokoll sehr hilfreich sein.
Mehr Informationen rund um das Verhalten nach einem Unfall, können Sie unserem • UNFALL ? DIE ERSTEN WICHTIGEN SCHRITTE… CHECKLISTE entnehmen.
Verdienstausfall kann bei einer vollständigen oder auch teilweisen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Unfalles geltend gemacht werden.
Berechnung und Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzes ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und nicht pauschal berechenbar.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, prüfen unsere Rechtsexperten gerne für Sie.
Übersteigen die Kosten der Reparatur die Kosten der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gesetzgeber hat hierzu die 130%-Regelung geschaffen.
Diese ermöglicht es, das Fahrzeug auch dann noch reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen.
Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Unfall, ohne die durch den Unfall eingetretenen Beschädigungen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, gibt es die Möglichkeit der sogenannten fiktiven Abrechnung.
Bei der fiktiven Abrechnung leistet die Versicherung des Unfallgegners auf Basis eines Gutachtens Schadensersatz, ohne dass der Schaden tatsächlich repariert wird.
Der Fakt, dass Sie den Schaden nicht beheben lassen möchten, bedeutet nicht, dass der Schaden nicht entstanden ist und somit haben Sie natürlich auch Anspruch auf eine Ersatzleistung.
Bei einem Bagatellschaden liegt die Schadenshöhe unterhalb einer Grenze von 750 Euro.
Zur Regulierung von Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag / Kurzgutachten unserer Plattform KOZ-GUTACHTER.de - schnell, kompetent und unkompliziert, es muss kein Schadensgutachten erstellt werden.
Unser Service im Überblick:
Nehmen Sie Gebrauch von unserem umfangreichen Leistungsspektrum
Unsere Leistung im Überblick:
Leistungsspektrum für Gutachten und Bewertung
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