Restwertermittlung und Wiederbeschaffungskosten
Wir helfen weiter!
WIR ANALYSIEREN FÜR SIE DIE RESTWERTKOSTEN & WIEDERBESCHAFFUNGSKOSTEN
Ihr Fahrzeug hat ein TOTALSCHADEN erlitten? Wenn es um die Ermittlung von Restwert und Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs geht, ist es sehr ratsam und vor allem zwingend erforderlich einen freien Sachverständiger heranzuziehen, wir verfügen über das nötige Fachwissen ein entsprechendes KFZ Gutachten professionell zu erstellen.
Was wird alles ermittelt und eingeholt?
✔︎ Welchen Wert hatte das Fahrzeug vor dem Unfall (WBW - Wiederbeschaffungswert)
✔︎ Wie viel ist das Fahrzeug nach dem Unfall bei einem Verkauf noch wert ( RW - Restwert)
✔︎ Wir holen für Sie ein verbindliches Ankaufgebot für den IST-Zustand nach einem Unfall / Totalschaden
Gerne begleiten wir Sie beim Verkauf Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen gerne weiter.
Wiederbeschaffungskosten, was ist das?
Der Wiederbeschaffungswert stellt die Grundlage für die Wertbestimmung von einem verunfallten Fahrzeug dar. Wenn ein Auto beschädigt wurde, gibt der Wiederbeschaffungswert den Preis an, den der Geschädigte ersatzweise für ein wirtschaftlich gleichwertiges PKW aufzubringen hat oder aufbringen muss!
Technischer Totalschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die veranschlagten Reparaturkosten höher ausfallen als der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Autos. Eine Reparatur wäre also technisch durchaus möglich, sie rentiert sich nur nicht mehr. So unterscheidet sich der wirtschaftliche Totalschaden auch von dem technischen Totalschaden, bei dem es nicht mehr möglich ist das Auto zu reparieren.
Um also von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen zu können, müssen zwei Faktoren zunächst ermittelt werden: der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs.
Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um die Summe, die aufgewendet werden müsste, wollte man ein gleichwertiges Fahrzeug neu kaufen.
Der sogenannte Restwert benennt dabei den Betrag, den der Geschädigte noch erzielen kann, wenn er sein Unfallfahrzeug weiterverkauft.
Wann spielt der Restwert eine Rolle?
Wichtig wird die Höhe des Restwerts, wenn es darum geht zu ermitteln, welche Leistungen von der Versicherung zu erwarten sind. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält man von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und verbleibendem Restwert des Autos. Zum Beispiel liegt der Wiederbeschaffungswert bei 10.000 Euro und der Restwert des Fahrzeugs nach einem Unfall bei 6.000 Euro, würde die Versicherung eine Summe in Höhe von 4.000 Euro zahlen.
Restwertermittlung allein durch „Schwacke-Liste“ nicht möglich!
Ein Klick in die sogenannte Schwacke-Liste für Fahrzeugbewertungen reicht nicht aus, um den Restwert ordnungsgemäß und korrekt ermitteln zu können. Die dortigen Angaben können zwar als eine erste Orientierung für die Versicherung dienen, sind jedoch nicht aussagekräftig genug, da beispielsweise keine regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Letztlich kann sich nur ein Sachverständiger mit der Restwertermittlung befassen. Denn dieser erkennt auch mögliche versteckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen, aber für einen Anstieg der Reparaturkosten sorgen.
Weiterverkauf, wenn ein Totalschaden vorliegt?
Wenn sich der Restwert auf den Wert bezieht, der sich für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen lässt, dann stellt sich die Frage, wieso überhaupt ein Auto verkauft werden sollte, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde.
Diese Frage ist ganz einfach damit zu beantworten, dass zwar eine Instandsetzung des Unfallwagens nicht mehr lohnenswert sein kann, das Fahrzeug aber trotzdem noch über Bauteile verfügen kann, die sich durchaus einzeln noch zu Geld machen lassen können.
Die richtige Abwicklung in einem Totalschaden mit Wiederbeschaffungskosten ist sehr wichtig!
RESTWERTERMITTLUNG & WIEDERBESCHAFFUNGSKOSTEN
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PKW Gutachten innerhalb 24 - 48 Std. möglich
Wir rechnen unsere entstehenden Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie ist es kaum abschätzbar nach einem Autounfall, wie hoch die Reparaturkosten sind oder was alles ermitteln werden muss!
Kommen Sie zu uns, denn die richtige Lösung im Schadenfall ist sehr wichtig!
Mit Rechtsanwalt – Vollmacht richtig durchstarten!
Unsere Partnerrechtsanwälte benötigen Ihre Vollmacht, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertreten zu können und für Sie die notwendigen nächsten Schritte einzuleiten.
Es ermöglicht das Unfallprotokoll bei der Polizei anzufordern und Ihre Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen.
Falls die Versicherung Kürzungen an den Ihnen zustehenden Schadenspositionen vornimmt, wie z.B. Lohnkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld oder Sonstiges, sind unsere Partneranwälte bevollmächtigt für Sie Widerspruch einzulegen und gerichtlich bei nicht Zahlung zu klagen.
Durch das Unterzeichnen der Vollmacht entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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Wir sind bereits seit 2003 in der KFZ Unfall - Branche tätig!
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UNFALL – WAS NUN? DIE ERSTEN WICHTIGEN SCHRITTE …
„Es hilft wenig, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Dieter Hildebrandt
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